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FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf die meisten Fragen rund um Ihre Fahrt.

In welcher Region findet die Ballonfahrt statt?

Sie können bei der Terminvereinbarung unter den jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Regionen frei wählen.

Unsere Heißluftballone starten derzeit regelmäßig in den Regionen Meiningen, Hildburghausen, Bad Rodach, Coburg, Weidhausen bei Coburg und Lichtenfels

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Gutscheine sind bis zum dritten Jahr nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.

Wieviel kostet die Ballonfahrt?

Entscheidend ist der aktuelle Preis am Tag der Ballonfahrt. Aktuelle Preise sind immer unserer Internetseite zu entnehmen. Eventuelle Differenzen werden vor der Ballonfahrt zur Zahlung fällig.

Kann ich einen Gutschein zurückgeben?

Das Guthaben/der Wert eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

Ich muss kurzfristig den geplanten Termin absagen

Bis 36 Stunden vor dem geplanten Termin können Sie den geplanten Termin problemlos stornieren.

Nutzen sie dazu bitte unsere Kontaktmöglichkeiten: Telefon, Email, WhatsApp oder das Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Bei kürzerer Absage als 36 Stunden vor dem geplanten Termin ist Ihre Ballonfahrt, sofern wir nicht einen Ersatzpassagier finden, verfallen. Ihren Gutschein können Sie dann nicht mehr einlösen.

Kann ich kurzfristig einen Passagierwechsel vornehmen?

Ja, das ist möglich. Dies muss allerdings spätestens bei der Fahrtzusage für die geplante Ballonfahrt erfolgen. Ein späterer Passagierwechsel kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein Ersatz-Passagier kann abgelehnt werden, wenn z.B. auf Grund seines höheren Gewichtes die Betriebsgrenzen des Ballons nicht eingehalten werden können.

Sind Gutscheine übertragbar?

Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

Dauer der Ballonfahrt

Eine Ballonfahrt dauert mindestens 60 Minuten vom Start bis zur Landung.

Sollte eine vorzeitige Landung erforderlich werden, gilt die Ballonfahrt als vertragsmäßig durchgeführt, wenn die zurückgelegte Strecke der Ballonfahrt mindestens 8 km beträgt.

Meine Ballonfahrt wurde wetterbedingt abgesagt – ist das normal?

Es ist leider nichts ungewöhnliches, dass eine Ballonfahrt aufgrund meteorologischer Bedingungen, auch mehrmals, verschoben werden muss.

Für die Durchführung einer sicheren und erlebnisreichen Ballonfahrt gibt es viele Punkte zu beachten.

Hier ein paar Beispiele:

  • zu hoher Bodenwind bei Start und/oder Landung
  • Gewitterwarnungen im Radius von bis zu 60 km der Ballonfahrt
  • Sichteinschränkungen
  • Außentemperaturen > 28°C
  • unklare Wetterlagen
  • Windstille bis in hohe Luftschichten
  • Bodenverhältnisse bei Start und Landung
Wer entscheidet, ob die Ballonfahrt wetterbedingt durchführbar ist?

Die Entscheidung, ob die Ballonfahrt auf Grund der meteorologischen Wetterprognosen durchführbar ist, entscheidet ausschließlich der verantwortliche Luftfahrzeugführer der geplanten Ballonfahrt.

Welche Wetterdaten werden für die Durchführbarkeit einer Ballonfahrt verwendet?

Wir entscheiden ausschließlich nach den Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes-Flugwetterberatung.

Dies ist keine Willkür unsererseits, vielmehr rechtliche Vorgabe in Deutschland!

 

Rechtliche Grundlagen - Quelle DWD

„Grundlage für das gesamte deutsche Luftverkehrsrecht ist Artikel 73 Nr. 6 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über den Luftverkehr. Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich gemäß Artikel 74 Nr. 21 GG auf den Wetterdienst.

Im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 27e Absatz 1 wird weiter ausgeführt: "Der Flugwetterdienst dient der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs. Die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt dem Deutschen Wetterdienst oder anderen damit ausdrücklich beauftragten Stellen (§ 27f Abs. 5)." Die meteorologische Sicherung der Luftfahrt für alle im § 1 Absatz 2 LuftVG aufgeführten Luftfahrzeuge überträgt der Staat dem DWD, was darüber hinaus auch im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz) in § 4 Aufgaben entsprechend verankert ist.

Die Aufgaben des Flugwetterdienstes sind im § 27e Absatz 2 ausführlich beschrieben, darüber hinaus gilt auch die Europäischen Verordnung 2017/373 für Anbieter von Flugsicherungsdiensten, bei der detailliert die Dienstleistungen von Flugwetterdiensten für die Verkehrsluftfahrt reguliert werden.

Der Flugwetterdienst im DWD wird zertifiziert und überwacht durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Seit 2007 ist der Flugwetterdienst des DWD für die Erbringung von flugmeteorologischen Dienstleistungen im einheitlichen europäischen Luftraum (SES) zertifiziert. Das Zertifikat wurde Ende 2019 unter Berücksichtigung neuer EU-Verordnungen zur Luftfahrt erneuert.“

Wer entscheidet, wo genau gestartet wird?

Die Auswahl des Startplatzes obliegt ausschließlich dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer der anstehenden Ballonfahrt.

Entscheidend für seine Wahl sind z.B. Genehmigungen, Windverhältnisse, Erreichbarkeit geeigneter Landeflächen, Lufträume.

Wie vereinbare ich einen Starttermin?

Bitte rufen Sie uns an, um Ihren persönlichen Starttermin zu vereinbaren.

Bitte prüfen Sie vor Ihrem Anruf, ob auf unserer Seite mit freien Startterminen bereits eine passende Ballonfahrt mit genügend freien Plätzen angeboten wird. Sollte Ihr Wunschtermin nicht dabei sein, werden wir versuchen, Ihnen möglichst zeitnah einen entsprechenden Start zu organisieren.

Wie und wann erfahre ich, ob die Ballonfahrt stattfindet?

Wir informieren Sie, ob das Wetter mitspielt.

Damit Ihre Ballonfahrt garantiert ein wunderbares Erlebnis wird, starten wir natürlich nur bei geeignetem Wetter. Lieber verschieben wir eine Fahrt, als Risiken für die Sicherheit oder das Wohlbefinden unserer Passagiere in Kauf zu nehmen.

Die Information, ob Ihre Ballonfahrt durchführbar ist, erhalten Sie telefonisch oder per Email zu folgenden Zeitpunkten:

Frühfahrten: am Vorabend (16.00 - 20.00 Uhr) des geplanten Starttages

Abendfahrten: um die Mittagszeit (11.00 - 13.00 Uhr) des geplanten Starttages

Wir bitten Sie, von vorherigen Anfragen zur Durchführbarkeit der Fahrt abzusehen.

Was muss ich am Tag meiner Ballonfahrt beachten?

Denken Sie bitte daran, den Gutschein mitzubringen – er ist Ihre Eintrittskarte für die Ballonfahrt. Haben Sie ohne Gutschein gebucht, wird der vereinbarte Preis vor Fahrtantritt vom Piloten in bar kassiert.

Trinken Sie vor Antritt der Ballonfahrt bitte genügend alkoholfreie Flüssigkeit. Gerne können Sie ein alkoholfreies Getränk mitnehmen (nur in einer Plastikflasche). Am besten geeignet ist Mineralwasser ohne Kohlensäure.

Bekleidung wie zum Wandern (feste, flache Schuhe, langes Beinkleid). In der Luft herrschen die gleichen Temperaturen wie am Boden, meistens ist es sogar wärmer.

Verzichten Sie bitte auf überflüssiges Gepäck, der Platz im Ballonkorb ist begrenzt.

Für Kameras / Fotoapparate nehmen Sie bitte eine geeignete Tasche mit.

Vielleicht möchten Sie Freunde, Bekannte oder Verwandte zum Startplatz mitbringen? Zaungäste sind uns herzlich willkommen, auch wenn wir sie bei unseren Terminplanungen nicht berücksichtigen können.

Falls Sie unmittelbar vor dem Start ein Anliegen haben: Die Telefon-Nr. des Ballonteams ist 0151 14216758. Ab ca. 45 Minuten vor dem Starttermin ist die Nummer aktiv.

Noch Fragen offen?

Sollten noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular oder rufen uns direkt an!